Jährlich werden etwa 3,9 Millionen Menschen mit psychischen Erkrankungen in Deutschland psychotherapeutisch oder psychiatrisch behandelt, davon werden rund 1,2 Millionen gesetzlich Versicherte in den Praxen niedergelassener Psychotherapeuten betreut.
Wartezeiten: Ein Problem mit ernsthaften Konsequenzen
Ein großes Problem im Bereich der ambulanten Psychotherapie sind die oft langen Wartezeiten. Studien zeigen, dass mit zunehmender Wartezeit auch der Anteil der Menschen steigt, die eine Behandlung gar nicht erst beginnen. Dies hat schwerwiegende Folgen, da sich psychische Erkrankungen ohne rechtzeitige Behandlung verschlimmern, chronisch werden oder in rezidivierenden Mustern verlaufen können. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt 20.4 Wochen. Einen deutlichen Unterschied der durchschnittlichen Wartezeit zeigt sich vor allem zwischen ländlichen Regionen und Städten: In Großstädten beträgt diese 17 Wochen hingegen in ländlichen Regionen 29 Wochen.
Besonders alarmierend sind die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Lange Wartezeiten können hier den Lebensweg negativ beeinflussen, beispielsweise durch Schulabsentismus, der unter anderem zu einem geringeren Bildungsabschluss führen kann.
Um die Wartezeiten zu verkürzen, wurden in den letzten Jahren verschiedene Änderungen und Ergänzungen der Psychotherapierichtlinie eingeführt. Diese Maßnahmen, wie die Einführung einer „Psychotherapeutischen Sprechstunde“, zielen darauf ab, den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung zu erleichtern und Wartezeiten zu reduzieren.
Was ist eine psychotherapeutische Sprechstunde und wie kann man sie vereinbaren?
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein wichtiger erster Schritt in der psychotherapeutischen Behandlung und dient dazu, frühzeitig festzustellen, ob eine seelische Erkrankung vorliegt und welche Art von weiterer fachlicher Hilfe benötigt wird. Bevor eine intensivere Therapie beginnt, ist es gemäß der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Regel vorgeschrieben, dass Pateinet:innen diese Sprechstunde wahrnehmen.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde erfolgt eine erste Einschätzung der psychischen Situation des:der Patient:in. Hier können erste Diagnosen gestellt und Behandlungsempfehlungen gegeben werden. Die Sprechstunde ermöglicht es dem:der Therapeut:in, den individuellen Behandlungsbedarf zu klären und, falls nötig, eine kurze psychotherapeutische Intervention durchzuführen.
Häufigkeit und Dauer
Die psychotherapeutische Sprechstunde kann in Einheiten von mindestens 25 Minuten durchgeführt werden. Für Erwachsene sind bis zu sechs Sitzungen mit einer Gesamtdauer von maximal 150 Minuten pro Krankheitsfall möglich. Bei Kindern und Jugendlichen kann die Sprechstunde bis zu zehnmal mit einer Gesamtdauer von bis zu 250 Minuten durchgeführt werden.
Für Kinder und Jugendliche gibt es zudem die Möglichkeit, dass bis zu 100 Minuten der psychotherapeutischen Sprechstunden auch mit relevanten Bezugspersonen ohne Anwesenheit des Kindes oder des Jugendlichen stattfinden können.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Um einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Direkte Kontaktaufnahme mit der Praxis: Patient:innen können sich direkt an den:die Therapeut:in wenden. Dieser Weg erweist sich allerdings oft nicht allzu leicht und kann relativ aufwändig sein.
- Terminservicestelle: Alternativ können Versicherte die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116117 anrufen. Diese Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung ist rund um die Uhr erreichbar und hilft bei der Vermittlung von Terminen. Zudem ist die Terminvergabe auch digital über die Webseite www.116117.de oder die 116117-App möglich. Unter diesem Kontakt können sowohl Termine für psychotherapeutische Versorgung als auch hausärztliche Versorgung vereinbart werden.
Therapeut:innen sind verpflichtet, pro Woche mindestens 100 Minuten (bei vollem Versorgungsauftrag) für psychotherapeutische Sprechstunden zur Verfügung zu stellen. Diese freien Termine müssen an die Terminservicestelle gemeldet werden, um die Verfügbarkeit für Patient:innen sicherzustellen.
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein essenzielles Angebot, das den Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung erleichtern soll. Jedoch wissen viele nicht von diesem Angebot, weder löst es das Problem von fehlenden Psychotherapieplätzen. Das finden auch die Aktivist:innen von “Psychotherapie? Mangelware!”. Das Bündnis aus Einzelpersonen und Gruppen setzt sich seit 2022 für eine bessere psychotherapeutische Versorgung ein. Sie fordern unter anderem: ein Recht auf Psychotherapie für alle in Deutschland lebende durch: einen barrierearmen und kostenfreien Zugang zur Psychotherapie; Vereinfachungen bei der Therapieplatzsuche und verkürzte Wartezeiten; mehr Transparenz bei der Therapieplatzsuche/-vergabe, mehr Aufklärung über Möglichkeiten und Rechte der Betroffenen; und mehr Mitspracherecht und Entscheidungsmacht von Betroffenen durch ein Stimmrecht für Patientenvertreter:innen im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA); Auflösung der Ökonomisierung des Gesundheitssystems, um den reellen Bedürfnissen und Hilfebedarfen der Gesellschaft nachhaltig entgegenzukommen.
Falls du selbst von psychischen Problemen betroffen bist oder Menschen in deinem Umfeld, lass dich von der Versorgungslage nicht abschrecken, nach einem Therapieplatz zu suchen! Nutze psychotherapeutische Sprechstunden, um relativ kurzfristig Hilfe zu bekommen. Einen Termin hierfür kannst du unter der 116117 vereinbaren. Falls du direkt Hilfe benötigst erreichst du rund um die Uhr unter Tel.: 0800 / 11 10 111 oder Tel.: 0800 / 11 10 222 die Telefonseelsorge. Auf ihrer Webseite kannst du außerdem auch eine Chatmöglichkeit nutzen: https://www.telefonseelsorge.de/. Für Kinder und Jugendliche ist das Kinder- und Jugendtelefon von Montag bis Samstag von 14.00 bis 20.00 Uhr zu erreichen unter 11 61 11. Für Eltern, die sich um die psychische Gesundheit ihrer Kinder sorgen, steht das Elterntelefon von Montag – Freitag von 9:00 – 17:00 Uhr, zusätzlich Dienstag + Donnerstag bis 19:00 Uhr, zur Verfügung.
Quellen:
Psychotherapeutische sprechstunde. BMG. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/psychotherapeutische-sprechstunde.html?limit=all&cHash=defb4e93636556dd29bc7d7631b37128
Singer, S., Maier, L., Paserat, A., Lang, K., Wirp, B., Kobes, J., … & Engesser, D. (2022). Waiting times for psychotherapy before and after the reform of the psychotherapy law in Germany. Psychotherapeut, 67(2), 176-184.


